Richard Martin Honig (1890–1981) ist in der Strafrechtswissenschaft vor allem als einer der Wegbereiter der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannt. Sein wissenschaftliches Œuvre umfasst neben weiteren Arbeiten auf dem Gebiet des Strafrechts jedoch auch Abhandlungen zum Kirchenrecht und Römischen Recht, Einführungen in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie sowie Beiträge zum US-amerikanischen Strafrecht und Strafprozessrecht. In der Vielfalt dieser Themen spiegelt sich auch der außergewöhnliche Lebensweg Honigs wider. Honig, seit 1925 Professor in Göttingen, war aufgrund seiner jüdischen Herkunft im Dritten Reich zur Emigration gezwungen, die ihn erst in die Türkei und anschließend in die USA führte. Trotz dieser Erfahrung kehrte Honig in den 1960er Jahren nach Deutschland zurück, wo er 1981 in Göttingen verstarb. Dieser Forschungsband unterzieht Person und Werk Richard Honigs erstmals einer umfassenden Würdigung. Dabei widmet er sich gleichermaßen Honigs Gegenwartsrelevanz für die heutige Strafrechtsdogmatik wie auch seiner Bedeutung auf anderen Rechtsgebieten und in anderen Rechtsordnungen.
Publikationstyp: Sammelband
Sparte: Universitätsverlag
Sprache: Deutsch
Beiträge
-
1. Einführung (Seiten 9-26)
-
2. Honigs Vita und sein frühes Schaffen vor dem Hintergrund der Dogmatik des 20. Jahrhunderts (Seiten 27-38)
-
3. Warum so spät? Richard Honig und die Geschichte der objektiven Zurechnungslehre (Seiten 39-62)
-
4. Begegnungen mit Richard Honig und einige Bemerkungen zu seiner Lehre von der objektiven Zurechnung (Seiten 63-72)
-
5. Was bleibt von Honigs Zurechnungslehre? (Seiten 73-84)
-
6. Honigs Einwilligungslehre (Seiten 85-97)
-
7. Das beschleunigte Verfahren gestern und heute (Seiten 99-112)
-
8. Richard Martin Honig über die Konkurrenzen im Strafrecht (Seiten 113-142)
-
9. Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Richard Martin Honig (Seiten 143-152)
-
10. Sozialethische Pflichten und strafbares Unterlassen (Seiten 153-168)
-
11. Richard Martin Honig (Seiten 169-219)
-
12. Honigs Wirken im türkischen Exil (Seiten 221-245)
-
13. Honigs Arbeiten zum römischen Recht während seines Exils in der Türkei (Seiten 247-263)
-
14. Gedanken zu Richard Honigs romanistischem Hauptwerk (Seiten 265-278)
-
15. „Von Erlangen zum Episcopalian“ (Seiten 279-297)
-
16. Honig und das US-amerikanische Strafrecht, insbesondere Beweisverbote (exclusionary rules) (Seiten 299-338)
-
17. Persönliche Begegnungen mit Richard Martin Honig 1960–1980 (Seiten 339-360)