Zur Kurzanzeige

Begutachtungspraxis bei langen Jugendstrafen

dc.contributor.authorPahl, Christoph
dc.date.accessioned2018-09-24T09:40:05Z
dc.date.available2018-09-24T09:40:05Z
dc.date.issued2018
dc.identifier.urihttps://doi.org/10.17875/gup2018-1078
dc.format.extentXXII, 363
dc.format.mediumPrint
dc.language.isoger
dc.relation.ispartofseriesGöttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften
dc.relation.isreferencedby"Goltammer´s Archiv für Strafrecht", Heft 2 (2020), S. 109-112
dc.rights.urihttp://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
dc.subject.ddc340
dc.titleBegutachtungspraxis bei langen Jugendstrafen
dc.title.alternativeEine empirische Untersuchung forensischer Gutachten unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeitsstörungen und Rückfälligkeit nach Vollverbüßung
dc.typemonograph
dc.price.print30,00
dc.identifier.urnurn:nbn:de:gbv:7-isbn-978-3-86395-349-2-9
dc.description.printSoftcover, 17x24
dc.subject.divisionpeerReviewed
dc.relation.isbn-13978-3-86395-349-2
dc.identifier.articlenumber8101880
dc.identifier.internisbn-978-3-86395-349-2
dc.bibliographicCitation.volume032
dc.subject.bisacLAW000000
dc.subject.vlb770
dc.subject.bicL
dc.description.abstractgerDie Arbeit beruht auf Daten aus dem DFG-geförderten Projekt „Gefährlichkeit von Strafentlassenen nach langen Jugendstrafen“, das in Deutschland in dieser Form bisher einmalig ist. Sie führt eine vertiefte Analyse forensischer Begutachtung im Zusammenhang mit langjährigen Jugendstrafen durch. Mittels einer leitfadengeführten Strafaktenauswertung werden empirische Erkenntnisse über die Praxis forensischer Begutachtung in drei Verfahrensstadien gewonnen: Die Begutachtung im Erkenntnisverfahren in Ansehung der Bezugstat der langen Jugendstrafe, die Begutachtung während des Vollzuges und schließlich, bei rückfälligen Probanden, die Begutachtung im Zusammenhang mit der Rückfalltat. Auf diese Weise stellt die Arbeit drei Querschnittsuntersuchungen und eine Längsschnittuntersuchung forensischer Begutachtungspraxis bei langen Jugendstrafen dar. Neben dem Aspekt, welche Motive die beteiligten Akteure in der Justiz dazu veranlassen, ein Gutachten einzuholen und wie treffsicher die Einschätzungen der Gutachter in Bezug auf die Gefährlichkeit der Probanden sind, stehen bei der vorliegenden Untersuchung psychische Störungen, insbesondere die Persönlichkeitsstörungen, im Zentrum der Betrachtung. Die diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen werden – unter Abgrenzung zu Prävalenzraten in der Allgemeinbevölkerung – im Zusammenhang mit Ergebnissen der Schuldfähigkeitsbegutachtungen sowie der Gefährlichkeitsprognosen betrachtet. Ferner können im Rahmen der Längsschnittuntersuchung auch Aussagen zur Stabilität dieser Diagnose getroffen werden.
dc.notes.vlb-printlieferbar
dc.intern.doi10.17875/gup2023-1078
dc.identifier.purlhttp://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?univerlag-isbn-978-3-86395-349-2
dc.identifier.asin3863953495
dc.subject.themaL


Dateien zu dieser Ressource

Das Dokument erscheint in:

Zur Kurzanzeige