Im Medizinstrafrecht begegnen vielfach normative Setzungen, die von den Modellen der allgemeinen Strafrechtsnormen abweichen: Es stellt sich daher die zentrale Frage, wann sich diese Abweichung als „Motor der Innovation“ für das allgemeine Strafrecht begreifen lässt und wann sie „prinzipienlos“ dessen gut begründete Rahmengebungen verletzt. Mit dieser Grundthematik, bezogen auf die Wechselwirkungen zwischen Medizinstrafrecht und allgemeinen Strafrechtslehren, beging das Kriminalwissenschaftliche Institut der Juristischen Fakultät Göttingen das 15. Kolloquium und damit ein kleines Jubiläum.
Publikationstyp: Sammelband
Sparte: Universitätsverlag
Sprache: Deutsch
Beiträge
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1. Thematische Einführung (Seiten 1-6)
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2. Vorfeldkriminalisierung durch Medizin-Nebenstrafrecht (Seiten 7-29)
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3. Der strafrechtliche Lebens- und Gesundheitsschutz im Lichte des Prinzips individueller Selbstbestimmung (Seiten 31-51)
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4. Abgrenzung von Tun und Unterlassen (Seiten 53-66)
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5. Fälschungssicherheit von Gesundheitszeugnissen als Innovationsmotor für das allgemeine Urkundenstrafrecht? (Seiten 67-78)
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6. Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen – Sonderdogmatik als Ersatz für einen Spezialtatbestand? (Seiten 79-99)
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7. Rechtssicherheit für Ärzteschaft und Pflege (Seiten 101-105)