Die Landwirtschaft lebt von Naturgütern. Ob Boden, Wasser oder Luft - der landwirtschaftlichen Praxis werden diese Naturgüter benutzt. Aufgrund dessen steht die Landwirtschaft auch im besonderen Maße in der Verantwortung, diese Naturgüter zu schützen. Zwischen den Jahren 1990 und 2018 und damit bereits während der Geltung diverser gesetzlicher Grundlagen des Klima- und (Agrar-)Umweltrechts kam es lediglich zu einer Reduktion der landwirtschaftstypischen Treibhausgase CO2, CH4 und N2O von knapp 20 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990. Um das Klimaschutzziel für 2030 zu erreichen – eine Reduktion um 65 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 – müssen die THG-Emissionen der Landwirtschaft zwischen 2020 und 2030, also innerhalb von 10 Jahren, erneut um 30 % reduziert werden. Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtsgrundlagen bis April 2023 dahingehend, ob bei einem linearen Effekt des status quo diese Reduzierungen erreicht werden kann. Dabei werden insbesondere bundes- und landesrechtlichen Normen in den Blick genommen und ein europarechtlicher Bezug hergestellt. Weiterhin wird aufgezeigt, ob und welche Änderungsoptionen dazu beitragen können, das Reduzierungsziel durch Steuerung zu erreichen.

Publikationstyp: Hochschulschrift

Sparte: Universitätsverlag

Sprache: Deutsch

ISBN: 978-3-86395-694-3 (Print)

URN: urn:nbn:de:gbv:7-isbn-978-3-86395-694-3-7

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