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Die Verständlichkeit multilingualer Normen

dc.contributor.authorMesser, Jan
dc.date.accessioned2012-04-22T13:51:40Z
dc.date.available2014-04-22T13:51:40Z
dc.date.issued2012
dc.identifier.urihttps://doi.org/10.17875/gup2012-148
dc.descriptionSoftcover, 17x24, 178 S.: 28,00 €
dc.format.extent178
dc.format.mediumPrint
dc.language.isoger
dc.rights.urihttp://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de
dc.subject.ddc340
dc.titleDie Verständlichkeit multilingualer Normen
dc.typemonograph
dc.price.print28,00
dc.identifier.urnurn:nbn:de:gbv:7-isbn-978-3-86395-080-4-9
dc.identifier.ppn733459072
dc.relation.ppn73345867X
dc.description.printSoftcover, 17x24
dc.subject.divisionsurveyed
dc.relation.isbn-13978-3-86395-080-4
dc.identifier.articlenumber8101102
dc.identifier.internisbn-978-3-86395-080-4
dc.identifier.internisbn-978-3-86395-080-4
dc.subject.bisacLAW000000
dc.notes.oaiprint
dc.subject.vlb770
dc.subject.bicL
dc.description.abstractgerGibt es ein Recht auf verständliche Gesetze? Diese Frage bildet den Ausgangspunkt der Arbeit. Auf dem Weg zu der Antwort wird klar, wie schwer es wäre, ein solches Recht zu erfüllen und wie besonders das Verhältnis zwischen Recht und Sprache ist. Formeln und Hinweise zum Verfassen verständlicher Texte fi nden ihre Grenzen in der Komplexität der zu regelnden Materie. Wo Bestimmtheit zwingend erscheint, um Akzeptanz zu erreichen, bietet Sprache Vagheit. Gerichtliche Entscheidungen sind für Fachleute schwer und für Laien kaum vorherzusehen. Noch komplexer werden diese Fragestellungen und Herausforderungen, wenn der Aspekt der Mehrsprachigkeit ins Spiel kommt. Dann muss übersetzt werden. Dabei sind Fehler wahrscheinlich und Unklarheiten nicht zu vermeiden. Die Fassungen weichen zwingend voneinander ab, sind aber, jedenfalls im Europarecht, gleichermaßen verbindlich. Wie kann in der Rechtsanwendung mit diesen Bedeutungsunterschieden umgegangen werden? Soll es eine Fassung geben, die im Zweifel vorrangig ist; soll die Mehrheit der Fassungen entscheidend sein? Solche Lösungen würden bedeuten, dass sich der Bürger nicht auf seine Sprachfassung verlassen kann. Wie mit diesem Widerspruch umgegangen werden kann, zeigt der zweite Teil der Arbeit.
dc.notes.vlb-printlieferbar
dc.intern.doi10.17875/gup2023-148
dc.identifier.purlhttp://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?isbn-978-3-86395-080-4
dc.identifier.asin3863950801
dc.subject.themaL


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