Die Arbeit befasst sich mit der bisher wenig untersuchten Frage, ob und inwieweit staatlicherseits entstehende Kosten im Strafprozessrecht als zulässiges Argument im Rahmen der Rechtsanwendung bemüht werden dürfen. Das Problem wird anhand potenziell in Betracht kommender Rechtsnormen der Strafprozessordnung geprüft und sodann in den verfassungsrechtlichen Kontext eingebettet. Hierbei erfolgt insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem Topos „Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege“ sowie dem Bedingungszusammenhang zwischen Kostenerwägungen und der strafprozessualen Zielerreichung. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Berücksichtigung staatlicherseits entstehender Kosten im Rahmen der strafprozessualen Rechtsfindung zur Bewältigung anderer Staatsaufgaben in dem durch den Gesetzgeber vorgegeben Umfang (Budgetrecht) unerlässlich ist, mithin ein generelles Verbot des Kostenarguments nicht überzeugt. Eine darüber hinausgehende Bedeutung des Kostenarguments im Sinne eines starken Effizienzprinzips lehnt der Verfasser ab.
Publication Type: Thesis
Publication Category: University Press
Language: German