Begutachtungsbogen zum Herunterladen.

Qualitätskontrolle und Begutachtungsverfahren im Universitätsverlag Göttingen
Der Universitätsverlag Göttingen ist eine Serviceeinrichtung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und veröffentlicht qualitätsgeprüfte Publikationen aller Fakultäten/Fachbereiche der Georg-August-Universität Göttingen. Sowohl die programmatische Ausrichtung des Verlags als auch das Verfahren zur Qualitätssicherung werden durch die Mitglieder des Herausgebergremiums vorgegeben. Jede Fakultät der Universität entsendet mindestens eine/mindestens einen wissenschaftlichen Vertreter in das Herausgebergremium. Die Namen der amtierenden Gremiumsmitglieder sind der Seite des Universitätsverlages zu entnehmen: Herausgebergremium

Alle Veröffentlichungen werden einer Qualitätsprüfung unterzogen. Gleichwohl müssen nicht alle Publikationen das Begutachtungsverfahren im Sinne eines „peer review“ durchlaufen. Dazu zählen u. a. einfache Lehrbücher, Forschungsberichte oder Tagungsbände und Veröffentlichungen mit Beiträgen unterschiedlicher Qualitätsniveaus. Für diese Publikationsarten ist die Sparte „Universitätsdrucke“ vorgesehen.

Eine erste Begutachtung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlages (sie haben entweder ein Studium absolviert oder sie sind ausgebildete Bibliothekare). Sie prüfen den Text nach formalen Kriterien und stellen fest, ob die Qualitätsstandards wissenschaftlicher Publikationen grundsätzlich erfüllt wurden. Sie entscheiden, ob eine vorgelegte Publikation zurückgewiesen wird, ob sie dem Minimalstandard der Sparte „Universitätsdrucke“ entspricht oder ob sie dem Herausgebergremium zur Begutachtung für die Aufnahme in die Sparte „Universitätsverlag“ vorgelegt wird. Falls eine Entscheidung nicht eindeutig zu fällen ist, ziehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die zuständige Fachreferentin bzw. den zuständigen Fachreferenten der SUB Göttingen oder das Herausgebergremiumsmitglied des jeweiligen Fachgebiets zu Rate. Wenn ein Manuskript die Kriterien für die Sparte „Universitätsverlag“ erfüllt, wird es an die Fachvertreterin/den Fachvertreter im Herausgebergremium zur Begutachtung weitergeleitet. Die eingereichte Publikation wird entweder zurückgewiesen, dem Autor zur Korrektur zurückgegeben oder für die Veröffentlichung empfohlen. Falls die Fachvertreterin/der Fachvertreter nicht ausreichend mit der entsprechenden Materie vertraut ist, wendet sie/er sich an (externe) Gutachter, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen (u. U. können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlages bei der Vermittlung weiterer Gutachter behilflich sein). Wird die Publikation für die Veröffentlichung empfohlen, wird sie dem gesamten Herausgebergremium zur Beurteilung vorgelegt. Die Entscheidung des Gremiums fällt nach dem Mehrheitsprinzip. Sollte ein Gremiumsmitglied eine weitere Begutachtung einfordern oder sogar von der Publikation abraten, wird der Veröffentlichungsprozess zunächst gestoppt und eine weitere Begutachtung veranlasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlages achten darauf, dass die Änderungsauflagen von den Veröffentlichenden eingehalten werden. Falls diese nicht bereit sind, die Auflagen zu erfüllen, kann das Werk bestenfalls in der Sparte „Universitätsdrucke“ veröffentlicht werden.

Bücher, die im Universitätsverlag Göttingen erscheinen, werden parallel als Open-Access-Publikation veröffentlicht und sind kostenfrei über die Website des Universitätsverlages zugänglich. Durch diese weltweite Sichtbarkeit ist eine kritische Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Qualität bzw. mit dem Inhalt eines Textes jederzeit gegeben.

Sowohl die Mitglieder des Herausgebergremiums als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlages sind sich ihrer Verantwortung bezüglich der Qualität der Veröffentlichungen des Verlages bewusst und arbeiten ständig an der Verbesserung des Begutachtungsprozesses, der regelmäßig evaluiert wird.